
Arbeitsrecht
Ich vertrete sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerinteressen.
Konflikte im Arbeitsrecht sind belastend und müssen zügig gelöst werden.
Daher ist es mein Ziel, Lösungen zu finden, die praxistauglich und schnell umsetzbar sind. Mein Ansatz ist geprägt von Respekt und Wertschätzung, da ein konstruktiver Umgang und eine offene Kommunikation miteinander oft den Schlüssel zum Erfolg bildet.
Ich unterstütze Sie bei einem Erstberatungsgespräch, bei strategischen außergerichtlichen Verhandlungen oder der gerichtlichen Vertretung. Als Rechtsanwältin in Laberweinting (84082) bin ich im Arbeitsrecht im Umkreis von rund 25 km für Sie tätig – u. a. in Regensburg, Landshut, Straubing, Schierling und Mallersdorf-Pfaffenberg.
Dies umfasst insbesondere:
Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeugnissen und Abmahnungen
Rechtsberatung bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abfindungsverhandlungen
Überprüfung und Durchsetzung von Arbeitszeit-, Urlaubs-, und Überstundenregelungen
Vertretung vor den Arbeitsgerichten im Kündigungsschutzprozess oder bei der Durchsetzung von Entgelt- oder Lohnansprüchen
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Kann man wegen Krankheit gekündigt werden?
Grundsätzlich ja — eine Kündigung allein wegen einer Erkrankung ist in Deutschland möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur wirksam, wenn drei Punkte zusammen vorliegen: eine negative Zukunftsprognose (es ist nicht absehbar, dass Sie wieder voll einsatzfähig werden, oder es ist mit weiteren häufigen Kurzerkrankungen zu rechnen), eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen durch die Fehlzeiten, und eine Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugunsten des Arbeitgebers.
Wichtig: Wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Wurde das versäumt, ist eine Kündigung vor Gericht deutlich angreifbarer. Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit ist zudem grundsätzlich nicht zulässig — die vertragliche Kündigungsfrist muss eingehalten werden.
Wenn Sie eine Kündigung während oder nach einer Erkrankung erhalten haben, prüfe ich gerne, ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
Muss ich eine Abmahnung als Arbeitnehmer unterschreiben?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, eine Abmahnung zu unterschreiben, und eine fehlende Unterschrift macht die Abmahnung nicht unwirksam — die Unterschrift bestätigt in der Praxis meist nur den Erhalt, nicht die inhaltliche Zustimmung.
Sie haben außerdem das Recht auf eine schriftliche Gegendarstellung, die Ihr Arbeitgeber verpflichtend zu Ihrer Personalakte nehmen muss. Es gibt dafür keine feste Frist — Sie können jederzeit reagieren und den Sachverhalt aus Ihrer Sicht darstellen. Verweigert der Arbeitgeber die Aufnahme Ihrer Gegendarstellung, sind auch gerichtliche Schritte möglich.
Bevor Sie unterschreiben oder reagieren, lohnt sich oft ein kurzer Check, ob die Abmahnung überhaupt formal und inhaltlich korrekt ist.
Aufhebungsvertrag: Wie viel Abfindung ist üblich?
Eine gesetzliche Pflicht zur Abfindung gibt es beim Aufhebungsvertrag nicht — die Höhe ist frei verhandelbar. Als grobe Orientierung in der Praxis gilt häufig eine Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr, die tatsächliche Höhe hängt aber stark von Kündigungsschutz, Betriebszugehörigkeit, Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und der individuellen Verhandlungssituation ab.
Wichtig vor der Unterschrift: Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt oder keine Abfindung im gesetzlich anerkannten Rahmen vereinbart wird. Diesen Punkt sollte man vor Unterschrift klären, nicht danach.
Ich prüfe Aufhebungsverträge vor der Unterschrift — inklusive der Frage, ob eine Sperrzeit droht und ob die angebotene Abfindung angemessen ist.
Rechtsanwältin Christina Geith berät im Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit Schwerpunkt Kündigung, Abmahnung und Aufhebungsvertrag.
Kontakt
Sprechen Sie mich an, gemeinsam finden wir eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Problem.
Nehmen Sie Kontakt auf. Ich höre zu, ohne Zeitdruck. Keine „Fließband-Beratung" und auch keine „juristische Fachsimpelei". Ich bin für Sie da, klassisch bei einem persönlichen Erstgespräch, aber gerne auch online per Videocall oder einem Telefongespräch.
Kontaktinformationen
Rechtsanwältin Christina Geith
Grafentraubach 910
84082 Laberweinting
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